3.03.09

immerhin zielsicher gegen Worte

Der Rüstungshersteller Diehl erwirkt eine einstweilige Verfügung, dass seine SMART-Munition nicht Streumunition genannt werden darf.

Immerhin darf der verklagte Journalist “nach wie vor die Meinung vertreten, dass SMArt 1552 nach Landminen das Mieseste ist, was es gibt.”

Wer wird jetzt verklagt? Österreich? Die taz? McGrath? Die Wikipedia?

Im BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH steht

Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet
1. „Streumunition“ Behälter von Explosivstoff enthaltender Submunition, die dazu bestimmt sind, die Submunition über ein Gebiet zu verteilen, um sie vor, beim oder nach dem Aufprall zur
Detonation zu bringen, nicht jedoch Leucht- oder Nebelmunition, pyrotechnische Sätze oder Munition, die für das Absprengen von Lawinen verwendet wird.

Der renommierte britische Experte für Streumunition, Rae McGrath, schreibt dagegen laut taz : Es gibt bislang keinerlei Beweis dafür, dass die “Smart 155” die im Oslo-Vertrag verlangten technischen Spezifikationen erfüllt.

Kassandra | link | Kat: Aktuell, da fällt mir echt nix mehr ein |

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