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Am 24.04.2010 findest in der dritten Liga das Spiel FC Carl Zeiss Jena gegen den 1. FC Heidenheim statt. Der FCC verliert 1:2. So weit – so schlecht für den FCC im Aufstiegskampf.
Die Verantwortlichen des FCC erfahren nach dem Spiel, dass ein gegnerischer Spieler, der Mannschaftskapitän der Heidenheimer, M. Klarer am Spieltag vorher die 10. gelbe Karte gesehen und daher nicht spielberechtigt war. Auf der DFB-Internetseite wird er mit 10 GK geführt, anderswo mit 9. Also muss man natürlich die 48h Frist nutzen um Protest einzulegen. Sicher ist sicher.
Wie sich dann aber herausstellte geht es um einen Statistikfehler seitens des DFB, der schon vorm Hinspiel Heidenheim vs. Dynamo Dresden für Verwirrung gesorgt hat. Damals hat Heidenheim nachgefragt, und der DFB hat die Fehlinfo bestätigt. Die gelbe Karte des Spieler M. Klarer (Nummer 19) im Spiel Eintracht Braunschweig gegen den 1. FC Heidenheim am 3. Oktober 2010 wurde im Spielberichtsbogen dem Spieler Ch. Essig (Nummer 9) zugeschrieben.
Aber was danach vom DFB kam, war schon eigenartig: – direkt nach Protesteingang schmettert der Pressesprecher vom DFB den Protest ohne Akteneinsicht ab und stellt die Behauptung auf, es war nicht Klarer sondern Essig, der die Karte bekommen hat. Und zwar rechtmäßig. – zeitgleich korrigiert der DFB seine Internetstatistik in der Klarer zu diesem Zeitpunkt noch mit 10 Gelben Karten geführt wird. – auch der Schiedsrichter Seidel wird kurzfristig angerufen und sagt vermutlich ehrlich, dass er keine Ahnung mehr hat wem er am 12. Spieltag eine gelbe gegeben hat. Auf mysteriöse Weise fällt ihm dann Stunden später auf DFB Anfrage ein, dass es zu 100% nicht der Klarer war (was, wie man mittlerweile weiß, unrichtig ist). – dann taucht ein recht eindeutiges Bild auf vom entsprechenden Spiel, auf dem Klarer die Gelbe gezeigt wird. Hier sagt der DFB-Pressesprecher das Bild beweist nichts, der betroffene Spieler könnte ja außerhalb des Bildes stehen. Wir brauchen Videobeweise (die der NDR angeblich Braunschweig übergeben und selbst gelöscht hat und Braunschweig nicht rausgeben möchte). – als der FC Carl Zeiss Jena dann endlich Beweise und einen Videomitschnitt vorlegen kann, gibt der DFB die Karte zu.
Der Einspruch wird dennoch abgewiesen mit der Begründung: Die fälschliche Spieleridentifikation im unterschriebenen Spielberichtsbogen wäre eine Tatsachenentscheidung und damit rechtskräftig.
Ich sehe ja auch ein, dass eine Aufrechnung eines Regelverstoßes nach so langer Zeit schwierig bis unmöglich ist, aber die Begründung “Tatsachenentscheidung” hieße, dass man Fehler im Spielberichtsbogen nie korrigieren kann, wenn er einmal unterschreiben ist? Mit einer solchen Feststellung wäre ich aber sehr vorsichtig, lieber DFB.
Am Montag gibts die Verhandlung in Frankfurt.
Darum schalten Sie auch morgen wieder ein, wenn es heißt: Wichtig is’ auf’m Platz.
Kassandra | link | Kat: FCC, Fußballfan und Forenadmin |
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