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12.05.06
Die kleine Nina hatte es zu eilig und kam schon im Auto (auf der A9 bei Schleiz) zur Welt, meldete die otz vor ein paar Tagen. Stress und Aufregung für die Eltern, aber wenn alles gut überstanden ist, eine Geschichte, die man später als Anekdote erzählt …
Allerdings ist es damit nicht genug. Die (thüringer) Bürokratie muss mal wieder zeigen, dass sie noch schlimmer ist als ihr Ruf: als Geburtsort soll nicht Lemnitz (der nächste Ort) oder Schleiz eingetragen werden, wo die Nachsorge übernommen wurde, sondern “Auf der Fahrt zwischen Jena und Sulzbach-Rosenberg” (SpON ).
Na Klasse. Wie oft muss man den Geburtsort angeben. Bei Bewerbungen zum Beispiel. Jeder der so einen Ort in einer Biographie liest, wird sich verarscht vorkommen.
Die Eltern wollen sich das im Interesse ihres Kindes natürlich nicht gefallen lassen und wehren sich dagegen.
Das Thüringer Innenministerium sagt dazu dass “für die Beurkundung von Geburten in Fahrzeugen der Standesbeamte zuständig ist, in dessen Zuständigkeitsbereich die Kindesmutter das Fahrzeug verlässt” ...
Weiter schreibt die otz
In der Praxis ist das der Ort des Krankenhauses, in dem die Mutter den Krankenwagen verlässt, denn erst zu diesem Zeitpunkt gilt die Fahrt als beendet. Ist der Geburtsort nicht bekannt, so ist einzutragen, dass die Geburt während der Fahrt eingetreten ist. Hierbei sind die Orte anzugeben, zwischen denen sich der Personenstandsfall ereignet hat.” Weiterhin übermittelt Pressesprecher Dr. Michael Koch aber auch: “Es ist entscheidend, welche Angaben die Eltern selbst zu dem Geburtsort ihres Kindes machen können – nur dementsprechend kann der Standesbeamte die Eintragung vornehmen.”
Wäre schön, wenn der Beamte wenigestens nach dem Presseecho mal nachdenkt und eine Lösung im Sinne des Kindes findet.
Kassandra | link| Kat: Thüringen, arrgh |
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