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Freiheit vs. Grundeinkommen
Teile und verliere
8.12.06
Was der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf bereits als fertigen Plan vorschlug und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in seinem 132 Millionen Euro schweren Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit nur angedeutet hatte, soll nun konkret werden: Das BKA soll auch Zugriff auf die PCs der Bürger über das Internet erhalten. heise.de
Mal davon abgesehen, dass aus Verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenklich ist, egal wie man sich da dreht und wendet. Aber wie soll das gehen? Werden Router verboten oder werden Trojaner entwickelt, die dann natürlich nicht böse sind – denn der Zweck heiligt die Mittel?
update:
Experten
Das heimliche Hacken von Rechnersystemen würde, meinte ein Rechtsprofessor, wenn es sich um eingeschaltete Rechner handelt, nicht als Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung gelten.
Nur das Betreten einer Wohnung, so ein weiterer Experte, falle unter Art. 13, nicht aber das “Herauslesen” von Daten. Wenn der Betreiber online ist, so die erstaunliche Begründung, dann habe er sein System derart geöffnet, “dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde ermöglicht”.
heise.de
Heißt das, wenn ich mein Fenster nicht verhänge oder gar öffne, gilt Art. 13 GG auf Unverletzlichkeit der Wohnung auch nicht mehr?
Kassandra | link| Kat: Politik, Internet-ist-boese |
* * *
— Ralf 8. Dezember 2006 #
Ich weiß ja nicht, wie der Experte online geht, mein System ist jedenfalls mittels Firewall gesichet, also mitnichten offen.
Ansonsten die Platten mit PGP verschlüsseln und als Passphrase ein paar Sätze von Homer. den kennen die bestimmt nicht.