7.10.05
schon mehrfach gelesen , aber immer wieder gut:
update: Das Original ist von Mathias Schindler, Work in Progress
Nutzungsbestimmungen eines Buches
- Das Buch aufschlagen darf im Prinzip, wer noch ein anderes Buch oder wenigstens die elektronische Ausgabe davon gekauft hat.
- Die Erlaubnis ist eine rein freiwillige Einräumung durch den Buchhersteller.
- Es darf nur eine Person gleichzeitig in das Buch sehen.
- Das Buch schließt sich automatisch am 31. Dezember 2010. Vielleicht auch später.
- Meistens sollte das Buch aufklappbar sein.
- Vielleicht polieren wir das Buch manchmal auf.
- Wenn das Buch nicht aufklappt, dann kann man daran nichts ändern.
- Der Kunde hat ein halb geöffnetes Buch zu dulden.
- Wenn der Kunde einem Onkel erlaubt, in das Buch zu sehen, schließt sich das Buch für immer.
- Hört der Kunde auf, das andere Buch (siehe 1.) zu kaufen, schließt sich das Buch.
- Der Kunde darf das Buch ansehen. Er darf auch manchmal eine Seite daraus abschreiben.
- Der Kunde darf keinen Bleistift nehmen, um Fehler in dem Buch zu ändern oder das Buch fortschreiben. Nimmt er einen Stift und korrigiert er einen Fehler, kann das zu Geldforderungen gegen den Kunden führen und das Buch wird sich schließen.
- In dem Buch können Fehler stehen. Stehen sie nur aus Schlamperei dort drin, ist das das Problem des Kunden (siehe 12.)
- Erzählt der Kunde jemandem von dem Buch, muss er brav sein. Ansonsten schließt sich das Buch.
Kassandra | link | Kat: Aktuell, Politik |
* * *