2.03.10

Eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber

Das Bundesverfassungsgericht urteilt: die “Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß”
Pressemitteilung

Fazit: Mit dem deutschen Verfassungsgericht wird es keinen “großen Bruder” geben.

Kassandra | link | Kat: Politik, eine von 34939 |

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