24.02.09

gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll die Vereinbarkeit der verdachtslosen Protokollierung der Nutzerspuren mit europäischem Recht im Hinlick auf die Menschen- und Grundrechte prüfen.

Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 23.02.2009

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