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RA Udo Vetter:
Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet. Und das nur aus der vagen Möglichkeit heraus, dass der eine oder andere von etlichen Millionen möglicherweise von einem derartigen Angebot Gebrauch macht.
Hätte daher kein Richter die Aktion genehmigt oder warum hat man darauf verzichtet?
Kassandra | link | Kat: Aktuell, Politik |
* * *
— Ralf 11. Januar 2007 #
Warum das 50%tige Risko eines Verbotes eingehen, wenn es ohne Richter mit 100% Zustimmung geht?