27.10.06

na klar doch

Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu, dass die Provider Auskunft über Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für die “vorbeugende Bekämpfung von Straftaten” zu geben haben. (heise.de )

Wen interssiert da schon das Grundgesetz.

Kassandra | link | Kat: arrgh, Politik |

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