7.05.10

Ah.. ja

Post vom Bürgermeister über Wirtschaftsförderkram. Soweit. So langweilig normal.

“Sehr geehrter Herr D.,
die Stadtverwaltung möchte, dass ihr Unternehmen Erfolg hat. …
Natürlich verfolge auch ich die Entwicklung Ihres Unternehmens mit großem Interesse

Mit freundlichen Grüßen,”

Tja, wenn das so wäre, müssten Sie eigentlich wissen, dass Herr D. seit 5 Jahren nicht mehr zu unserem Unternehmen gehört. ;)

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29.04.10

Klare(r) Tatsachen

Am 24.04.2010 findest in der dritten Liga das Spiel FC Carl Zeiss Jena gegen den 1. FC Heidenheim statt. Der FCC verliert 1:2. So weit – so schlecht für den FCC im Aufstiegskampf.

Die Verantwortlichen des FCC erfahren nach dem Spiel, dass ein gegnerischer Spieler, der Mannschaftskapitän der Heidenheimer, M. Klarer am Spieltag vorher die 10. gelbe Karte gesehen und daher nicht spielberechtigt war. Auf der DFB-Internetseite wird er mit 10 GK geführt, anderswo mit 9. Also muss man natürlich die 48h Frist nutzen um Protest einzulegen. Sicher ist sicher.

Wie sich dann aber herausstellte geht es um einen Statistikfehler seitens des DFB, der schon vorm Hinspiel Heidenheim vs. Dynamo Dresden für Verwirrung gesorgt hat. Damals hat Heidenheim nachgefragt, und der DFB hat die Fehlinfo bestätigt. Die gelbe Karte des Spieler M. Klarer (Nummer 19) im Spiel Eintracht Braunschweig gegen den 1. FC Heidenheim am 3. Oktober 2010 wurde im Spielberichtsbogen dem Spieler Ch. Essig (Nummer 9) zugeschrieben.

Aber was danach vom DFB kam, war schon eigenartig: – direkt nach Protesteingang schmettert der Pressesprecher vom DFB den Protest ohne Akteneinsicht ab und stellt die Behauptung auf, es war nicht Klarer sondern Essig, der die Karte bekommen hat. Und zwar rechtmäßig. – zeitgleich korrigiert der DFB seine Internetstatistik in der Klarer zu diesem Zeitpunkt noch mit 10 Gelben Karten geführt wird. – auch der Schiedsrichter Seidel wird kurzfristig angerufen und sagt vermutlich ehrlich, dass er keine Ahnung mehr hat wem er am 12. Spieltag eine gelbe gegeben hat. Auf mysteriöse Weise fällt ihm dann Stunden später auf DFB Anfrage ein, dass es zu 100% nicht der Klarer war (was, wie man mittlerweile weiß, unrichtig ist). – dann taucht ein recht eindeutiges Bild auf vom entsprechenden Spiel, auf dem Klarer die Gelbe gezeigt wird. Hier sagt der DFB-Pressesprecher das Bild beweist nichts, der betroffene Spieler könnte ja außerhalb des Bildes stehen. Wir brauchen Videobeweise (die der NDR angeblich Braunschweig übergeben und selbst gelöscht hat und Braunschweig nicht rausgeben möchte). – als der FC Carl Zeiss Jena dann endlich Beweise und einen Videomitschnitt vorlegen kann, gibt der DFB die Karte zu.

Der Einspruch wird dennoch abgewiesen mit der Begründung: Die fälschliche Spieleridentifikation im unterschriebenen Spielberichtsbogen wäre eine Tatsachenentscheidung und damit rechtskräftig.
Ich sehe ja auch ein, dass eine Aufrechnung eines Regelverstoßes nach so langer Zeit schwierig bis unmöglich ist, aber die Begründung “Tatsachenentscheidung” hieße, dass man Fehler im Spielberichtsbogen nie korrigieren kann, wenn er einmal unterschreiben ist? Mit einer solchen Feststellung wäre ich aber sehr vorsichtig, lieber DFB.

Am Montag gibts die Verhandlung in Frankfurt.
Darum schalten Sie auch morgen wieder ein, wenn es heißt: Wichtig is’ auf’m Platz.

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18.03.10

Vor 20 Jahren

…saß ich als Wahlhelferin in meinem Wahlbezirk bei den ersten freien Volkskammerwahlen. Es gab drei Wahlkabinen und ihre Benutzung war erstmals nicht freiwillig (um nicht zu sagen verpönt) sondern Pflicht. Die Wahlbeteiligung war im Gegensatz zu heute sehr hoch. Man war das ja noch gewöhnt und ausserdem ging es ja um sehr viel. Wir begannen gerade auszukosten, dass die Medien nicht mehr gleichgeschaltet waren, Demos und Kundgebungen nicht mehr von “oben” organisiert waren. Die Personenkennzahlen sollten abgeschafft und das Briefgeheimnis in Zukunft gewahrt bleiben und die Überwachung der eigenen Bevölkerung war das allerletzte, was eine zukünftige Regierung tun sollte.

Ich hätte mir gewünscht, dass mehr einschlägige Erfahrungen mit in das gemeinsame Deutschland eingeflossen wären. Nicht die von Zeit zu Zeit gegen unliebsame Politiker rausgeholte Stasikeule hilft weiter, sondern das wissen darüber was es aus Überwachten und Überwachern macht und wie es dazu kommt.

Inzwischen – u.a. begründet mit Terror in anderen Gebieten der Welt – kennt die Datensammelwut der Regierenden kaum Grenzen.
Knapp 20 Jahre nach dieser ersten freien Volkskammerwahl befand das Deutsche Verfassungsgericht (im Gegensatz zur Regierung), dass die Überwachung der Telekommunikation der eigenen Bürger Grenzen haben muss.
Und demnächst wird es wohl darüber zu entscheiden haben, welche Daten über Arbeitnehmer gesammelt werden dürfen.
Ich wünsche den Teilnehmern der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA viel Glück (ich kann ja nicht mitmachen, da ich nicht zum Kreis der Betroffenen gehöre) und vor allem Erfolg.

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2.03.10

Eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber

Das Bundesverfassungsgericht urteilt: die “Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß”
Pressemitteilung

Fazit: Mit dem deutschen Verfassungsgericht wird es keinen “großen Bruder” geben.

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8.01.10

Winter in Kühlungsborn

Nachtrag vom Silvesterurlaub: Im Winter hat die Ostsee ihren ganz eigenen Reiz.

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5.01.10

Auf ein Neues

Auch wenn das Neue Jahr schon paar Tage alt ist, beginnt für mich das neue Arbeitsjahr erst heute.

In diesem Sinne wünsche ich (diesmal vorsichtshalber auch mir selbst) ein Frohes Neues, Gesundheit und alles alles Gute.

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20.12.09

Advent, Advent ...

... das vierte Lichtlein brennt.

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18.12.09

Jahresende

Heute endet ein arbeitsreiches Firmenjahr. Der Urlaub ist echt verdient.
Dieser Tatsache angemessen ist der Ausblick aus dem Fenster schon sehr weihnachtlich. Hoffentlich bleibt der Schneee nun auch liegen, damit sich die Staus gelohnt haben und nicht so viel nachgeschüttet werden muss.

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11.12.09

34.939

Heute bekam ich gemeinsam mit anderen 34.938 Mandanten eine Info-Mail zum Verfahrensstand der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Die mündliche Verhandlung über diese und weitere ähnlich lautende Beschwerden (von Politikern der FDP und der Grünen) wird am 15. Dezember 2009 stattfinden und vom AK Vorratsdatenspeicherung begleitet.
Drücken wir die Daumen, dass sich das Gericht für die Freiheit entscheidet und sie nicht einer scheinbaren Sicherheit opfert.

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3.12.09

Hoffnung und Skepsis

Am Dienstag, den 15.12.2009 verhandelt ab 10 Uhr das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die mit 34.000 Beschwerdeführer/innen größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik initiiert (AK Vorratsdatenspeicherung).

Ich bin eine von den 34443 Beschwerdeführer/innen und echt gespannt, ob sich die Bürgerrechte nachträglich noch durchsetzen lassen. Die nächste Klage betrifft dann vielleicht die Weitergabe der Bankdaten an die Amerikaner (SWIFT).
Aber Hauptsache uns Seitenbetreibern wird das Speichern von IP-Adressen untersagt (Düsseldorfer Kreis).
Nein, ich speichere keine IPs hier im Blog. Ich könnte auch nicht wirklich viel damit anfangen.

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