6.04.11

Kein Stoppschild im Web, dafür aber "Rechtsfreier Raum" reloaded

Am gestrigen Abend wurde das Zugangserschwerungsgesetz endgültig beerdigt. Frau Leutheusser-Schnarrenberger – eine der wenigen glaubwürdigen FDP-Politiker(innen) – hat sich durchgesetzt. Immerhin. Die Fakten (über die Löscherfolge: 93% nach zwei, 99% nach vier Wochen) waren wohl letztendlich doch überzeugend? Oder nur ein politischer Deal um anderes durchzusetzen?

Zum Beispiel die Vorratsdatenspeicherung?

Ach nein, die heißt ja jetzt “Mindestdatenspeicherung”, denn: “Dieser Begriff ist besser, denn bei Vorratsdatenspeicherung wird man merkwürdig angeschaut”, sagt Innenminister Friedrich.
Ich glaube, wir können Sie beruhigen Herr Friedrich, es liegt nicht am Begriff. Es liegt am Inhalt des Gesetzes. Und nein, es ist keine bösartige Interpretation und auch nicht politisch daneben, wenn man befürchtet, dass das Gesetz dazu verwendet werden könnte, missliebige Bürger zu bespitzeln. Mitunter ist es ja schon verdächtig, wenn man auf die Verfassung pocht und Gesetze kritisiert, die mit ihr kollidieren.

“Der Zugriff auf Computer müsse natürlich dort möglich sein, wo Kriminelle Skype einsetzen.” Und Kriminelle nutzen Parkbänke und Briefe und überhaupt alles … Sollen wir jetzt alles überwachen? Die Floskel vom “Rechtsfreien Raum” Internet, könnt ihr noch so oft wiederholen. Sie wird dadurch nicht wahrer. Im Internet gelten die gleichen Gesetze wie im realen Leben. Es wird nur leichter sich zu informieren und zu artikulieren.
Habt ihr echt soviel Angst vor dem unberechenbaren Volk?

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18.03.10

Vor 20 Jahren

…saß ich als Wahlhelferin in meinem Wahlbezirk bei den ersten freien Volkskammerwahlen. Es gab drei Wahlkabinen und ihre Benutzung war erstmals nicht freiwillig (um nicht zu sagen verpönt) sondern Pflicht. Die Wahlbeteiligung war im Gegensatz zu heute sehr hoch. Man war das ja noch gewöhnt und ausserdem ging es ja um sehr viel. Wir begannen gerade auszukosten, dass die Medien nicht mehr gleichgeschaltet waren, Demos und Kundgebungen nicht mehr von “oben” organisiert waren. Die Personenkennzahlen sollten abgeschafft und das Briefgeheimnis in Zukunft gewahrt bleiben und die Überwachung der eigenen Bevölkerung war das allerletzte, was eine zukünftige Regierung tun sollte.

Ich hätte mir gewünscht, dass mehr einschlägige Erfahrungen mit in das gemeinsame Deutschland eingeflossen wären. Nicht die von Zeit zu Zeit gegen unliebsame Politiker rausgeholte Stasikeule hilft weiter, sondern das wissen darüber was es aus Überwachten und Überwachern macht und wie es dazu kommt.

Inzwischen – u.a. begründet mit Terror in anderen Gebieten der Welt – kennt die Datensammelwut der Regierenden kaum Grenzen.
Knapp 20 Jahre nach dieser ersten freien Volkskammerwahl befand das Deutsche Verfassungsgericht (im Gegensatz zur Regierung), dass die Überwachung der Telekommunikation der eigenen Bürger Grenzen haben muss.
Und demnächst wird es wohl darüber zu entscheiden haben, welche Daten über Arbeitnehmer gesammelt werden dürfen.
Ich wünsche den Teilnehmern der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA viel Glück (ich kann ja nicht mitmachen, da ich nicht zum Kreis der Betroffenen gehöre) und vor allem Erfolg.

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2.03.10

Eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber

Das Bundesverfassungsgericht urteilt: die “Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß”
Pressemitteilung

Fazit: Mit dem deutschen Verfassungsgericht wird es keinen “großen Bruder” geben.

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11.12.09

34.939

Heute bekam ich gemeinsam mit anderen 34.938 Mandanten eine Info-Mail zum Verfahrensstand der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Die mündliche Verhandlung über diese und weitere ähnlich lautende Beschwerden (von Politikern der FDP und der Grünen) wird am 15. Dezember 2009 stattfinden und vom AK Vorratsdatenspeicherung begleitet.
Drücken wir die Daumen, dass sich das Gericht für die Freiheit entscheidet und sie nicht einer scheinbaren Sicherheit opfert.

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3.12.09

Hoffnung und Skepsis

Am Dienstag, den 15.12.2009 verhandelt ab 10 Uhr das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die mit 34.000 Beschwerdeführer/innen größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik initiiert (AK Vorratsdatenspeicherung).

Ich bin eine von den 34443 Beschwerdeführer/innen und echt gespannt, ob sich die Bürgerrechte nachträglich noch durchsetzen lassen. Die nächste Klage betrifft dann vielleicht die Weitergabe der Bankdaten an die Amerikaner (SWIFT).
Aber Hauptsache uns Seitenbetreibern wird das Speichern von IP-Adressen untersagt (Düsseldorfer Kreis).
Nein, ich speichere keine IPs hier im Blog. Ich könnte auch nicht wirklich viel damit anfangen.

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24.02.09

gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll die Vereinbarkeit der verdachtslosen Protokollierung der Nutzerspuren mit europäischem Recht im Hinlick auf die Menschen- und Grundrechte prüfen.

Schriftsatz der Beschwerdeführer vom 23.02.2009

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4.03.08

eine von 34.443

Für unsere Verfassungsbeschwerde ist der erste Senat zuständig. Da wir auch beantragt haben, den Vollzug des Gesetzes bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes auszusetzen, wird hierüber demnächst entschieden und zwar voraussichtlich noch im Monat März. Ich werde Sie weiter über den Gang der Angelegenheit informieren. Die Schriftsätze können Sie auf meiner Webseite und der Webseite des AK einsehen.

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29.02.08

Arbeit für Karlsruhe

34.443 Klageschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung: ein Schriftsatz mit 331 Seiten sowie die fünfstellige Zahl an Vollmachten in 12 Umzugskartons (meldet heise.de ).

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